BDSH e.V. - Personenzertifizierung
Ihr Garant für höchste Anerkennung in der Wirtschaft
Von Sachverständigen die vorrangig für Behörden, Rechtsanwälte und Gerichte tätig sind, wird häufig eine wiederkehrende Zertifizierung vom Auftraggeber verlangt. Diesem Umstand wird der BDSH e.V. mit dem Angebot der BDSH-Personenzertifizierung gerecht. Nach erfolgreicher Prüfung zum BDSH-geprüften Sachverständigen führen wir auf Wunsch eine BDSH-Zertifzierung durch.
Mit erfolgter Zertifizierung tragen Sie den Titel "BDSH-zertifizierter Sachverständiger"
Die Gültigkeitsdauer eines ausgestellten Zertifikats ist auf 3 Jahre begrenzt. Danach muss sich der BDSH-zertifizierte Sachverständige erneut einem Rezertifizierungs-Audit unterziehen.
Die im folgenden aufgeführten Unterlagen müssen zwingend zur Zertifizierung vorliegen.
- Nachweis einer erfolgreichen Sachverständigenausbildung (Insbesondere im Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des Sachverständigenwesens)
- Qualifikationsnachweise für das eigene Fachgebiet (z.B. Meisterbrief, Studienabschluss oder vergleichbares)
- Fortbildungsnachweise im Rahmen der Fortbildungspflicht für Sachverständige (Nur bei einer Rezertifizierung)
- Nachweis der Gewerbeanmeldung als Sachverständiger/Gutachter
- Polizeiliches Führungszeugnis (Nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Aktueller Zahlungsnachweis)
- Mindestens 2 aktuelle Gutachten (Nur bei einer Rezertifizierung)
Zertifizierungsgebühr / Rezertifizierungsgebühr
699,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer
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